Anpassung Tarif für die Benützung der Anlagen des Strandbades Nidau – Inkrafttreten
04.09.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Nidau im Rahmen der Umsetzung der Finanzstrategie an seiner Sitzung vom 26. August 2025 den Gebührentarif für die Benützung der Anlagen des Strandbades Nidau angepasst hat. Die neuen Tarife gelten ab der Badesaison 2026. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.
Stadtkanzlei Nidau