Anpassung Verordnung Funktionendiagramm Personaldienst
18.12.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Nidau an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 die Verordnung Funktionendiagramm Personaldienst angepasst hat. Die angepasste Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Februar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.
Stadtkanzlei Nidau
