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Fakultatives Referendum

22.09.2022

Reglement «Spezialfinanzierung Bauinventar» – Wiederinkraftsetzung

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 15. September 2022 gestützt auf Artikel 55 Buchstabe b und c der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung, folgendes entschlossen:

  1. Das Reglement über die Spezialfinanzierung Bauinventar wird genehmigt.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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