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Fakultatives Referendum

25.09.2025

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 18. September 2025 einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung einstimmig die Revision des Organisationsreglements des Verbands für Kanalisation und Abwasser (VKA) genehmigt. 

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

Stadtkanzlei Nidau

 

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