Fakultatives Referendum
Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 20. November 2025 den folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:
- Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2026 wird auf 10.5 Prozent des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
- Die Ersatzabgabe beträgt mindestens 40 Franken und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von 3 741 872 Franken (Allgemeiner Haushalt: 3 722 322 Franken; Spezialfinanzierungen: 19 550 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2026 wird genehmigt.
- Im Jahre 2026 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
a) Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
b) Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes. - Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.
Stadtkanzlei Nidau
