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Fakultatives Referendum

24.11.2022

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 17. November 2022 den folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat von Nidau beschliesst gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 5 777 799.95 (Allgemeiner Haushalt: Fr. 5 483 917.95; Spezialfinanzierungen: 293 882 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2023 wird genehmigt.
  2. Im Jahre 2023 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
    a) Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
    b) Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes.
  3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

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