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Fakultatives Referendum - Projektierungskredit Neubau Schulhaus Beunden Ost

27.06.2019

Fakultatives Referendum - Projektierungskredit Neubau Schulhaus Beunden Ost

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2019 den folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 28 Ja / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 55, Absatz 1, Buchstabe d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Der Projektierungskredit für die Erarbeitung des Vorprojektes und des Bauprojektes inklusive Kostenvoranschlag (Phasen 3.1 und 3.2, gemäss Leistungsmodell SIA) von CHF 1‘157‘000.00 inkl. MWST wird bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird.

Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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