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Fakultatives Referendum: Sanierung Hauptstrasse 78 - Finanzanlage

22.09.2020

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 12 Nein gestützt auf Artikel 55 Buchstabe d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung Hauptstrasse 78 wird genehmigt und dafür die Finanzanlage von CHF 1 465 000.– bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

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