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Fakultatives Referendum - Teilrevision Stromreglement

27.06.2019

Fakultatives Referendum - Teilrevision Stromreglement

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2019 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gestützt auf Artikel 55 Buchstabe a der Stadtordnung beschlossen:

  1. Die Änderungen der Artikel 24 und 26 des Reglements über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Stromreglement) werden in der beiliegenden Fassung genehmigt.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

 

Konkret lauten die Änderungen:

Artikel 26 des Stromreglements wird mit einem neuen Absatz 2 ergänzt (der bisherige Absatz 2 wird zum Absatz 3):

     2 Die Abgaben an die Stadt betragen höchstens 8 Rappen/kWh. Sie werden jährlich durch den Gemeinderat festgelegt.

 

Artikel 24 Absatz 3 des Stromreglements wird wie folgt angepasst:

     3 Die Gebühren sind so zu bemessen, dass die gesamten Einnahmen die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt, die Investitionsfolgekosten, die betriebswirtschaftlich notwendigen Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt der Elektrizitätsversorgung und die Abgaben gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung über die Stromversorgung decken sowie einen angemessenen Gewinn ermöglichen.

 

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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