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Fakultatives Reverendum

22.09.2022

Sanierung öffentliche Kanalisation Bahnhof – Nachkredit

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 15. September 2022 gestützt auf Artikel 55 Buchstabe b und c der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung, folgendes entschlossen:

  1. Der Nachkredit von 422 000 Franken inkl. MWST für das Projekt Sanierung öffentliche Mischabwasserkanalisation Balainenweg bis Zihlstrasse wird bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.

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