Gebührentarif für die Feuerungskontrolle der Stadt Nidau - Aufhebung
Mit Beschluss vom 16. September 2025 hebt der Gemeinderat der Stadt Nidau den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 1. Oktober 2015 (SRS 823.11) per 31. Oktober 2025 auf, da dieser aufgrund einer Änderung der übergeordneten kantonalen Rechtsgrundlagen hinfällig wird.
Gegen diese Aufhebung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne geführt werden.
Der Grosse Rat hat mit der Änderung des Lufthygienegesetzes die Übertragung der Zuständigkeit für die Feuerungskontrolle auf den Kanton Bern sowie die Liberalisierung des Vollzugs beschlossen. Neu ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE) für den Vollzug sämtlicher Feuerungskontrollen zuständig. Die kantonale Gesetzesänderung ist per 1. August 2025 in Kraft getreten und gilt bereits für die Heizperiode 2025/2026.
Durch die Liberalisierung können Besitzerinnen oder Besitzer der nachfolgenden Feuerungsanlagen den Zeitpunkt der Messung sowie das Messunternehmen neu frei bestimmen:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt,
- Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung.
Die Anlagebesitzerinnen oder -besitzer müssen die fristgerechte Durchführung der amtlichen Messung durch ein konzessioniertes Messunternehmen selbständig veranlassen. Im Unterlassungsfall wird der Kanton entsprechende Massnahmen einleiten. Ab August 2025 werden die Anlagebesitzerinnen oder -besitzer vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) zur Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle aufgeboten.
Stadtkanzlei Nidau