Verordnung über die Nutzung von Informatikmitteln - Inkrafttreten
10.07.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Nidau im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Nidau an seiner Sitzung vom 1. Juli 2025 die Verordnung über die Nutzung von Informatikmitteln erlassen hat. Die Verordnung ersetzt die bisherige Weisung über die Nutzung der Informatik vom 4. Dezember 2001.
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.
Stadtkanzlei Nidau