Verordnung zur Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz - Änderung
26.06.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Nidau an seiner Sitzung vom 17. Juni 2025 die Anpassung von Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung zur Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz genehmigte. Künftig soll es demnach möglich sein, Fristen im Einzelfall zu verlängern, sofern die Gesuchstellenden innerhalb der geltenden Frist ein entsprechendes Gesuch bei der zuständigen Verwaltungsstelle einreichen. Die Änderung der Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.
Stadtkanzlei Nidau