Motion: Ortseingang aufwerten und neuen Wohnraum schaffen!
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 233 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 18.09.2025 |
Eingereicht am: | 21.03.2025 |
Eingereicht von: | Zahnd François (FDP) |
Mitunterzeichnende: |
Baumann Markus, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Meier Hans Peter, Meier Svenja, Oehme Marlene, Pauli Pauline, Stampfli Christian, Volery Tabea |
Beschluss Gemeinderat: | 12.08.2025 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.5 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: |
Annahme als Motion |
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, die Planung und Entwicklung der ZPP «Vorstadt Süd» unverzüglich zu starten.
Begründung
Ein Grossteil der Gebäude und Parzellen im Bereich «Vorstadt Süd, Sektor A und B» gehört der Stadt Nidau und weist einen hohen Sanierungs-, Neubau- oder Entwicklungsbedarf auf. Die alten, teilweise fast verfallenden Gebäude sind keine attraktive Visitenkarte für den Ortseingang zum historischen Stedtli. Für eine gute Innenentwicklung und für die Verbesserung der durchschnittlichen Steuerkraft der Einwohnerinnen und Einwohner ist die Stadt Nidau dringend auf neuen Wohnraum angewiesen. Dieser kann an bester Lage zwischen Nidau-Büren-Kanal und Bahnhof geschaffen werden. Die planerischen Grundlagen dazu hat die Ortsplanungsrevision «weiteres Stadtgebiet» gelegt. Die Planung ist seit 2023 in Kraft, es ist höchste Zeit, die nächsten Planungsschritte auszulösen. Wenn nötig können dafür auch Partnerschaften mit Investoren, Immobilienentwicklern etc. eingegangen werden.
Für die Brockenstube Nidau soll zusammen mit dem Frauenverein eine Lösung für die Weiterführung gefunden werden, eventuell auch einem anderen Ort in Nidau.
Antwort des Gemeinderates
1. Allgemeines
Die Motionäre begründen ihren Vorstoss mit dem hohen Entwicklungsbedarf im Gebiet «Vorstadt Süd» sowie dem dringenden Bedürfnis nach neuem, attraktivem Wohnraum an zentraler Lage. Der Gemeinderat teilt die Einschätzung, dass die Innenentwicklung im Gebiet Vorstadt Süd gezielt vorangetrieben werden soll. Er hat für die Vorstadt Süd bereits im Rahmen der Ortsplanungsrevision der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» entsprechende Vorschriften als Zone mit Planungspflicht (ZPP) festgelegt. Ebenfalls hat er die Planung des unmittelbar direkt angrenzenden Bahnhofgebiets (ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet) vorangetrieben. Beide Gebiete bilden strategische Schwerpunkte der laufenden Legislaturplanung 2022 bis 2025.
Mit der ZPP «Vorstadt Süd» besteht bereits ein rechtskräftiges Planungsinstrument als Teil der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet». Die ZPP «Vorstadt Süd» bildet die Grundlage für eine verdichtete, qualitativ hochwertige Überbauung mit gemischten Nutzungen. Eine Entwicklung dieses Gebietes ist nicht nur aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf die Attraktivität des Ortseingangs, die nachhaltige Nutzung kommunaler Liegenschaften und die Stärkung der Steuerkraft der Nidauer Bevölkerung.
2. Perimeter der ZPP Vorstadt Süd
Aus Sicht des Gemeinderats ist das Gebiet der ZPP «Vorstadt Süd» gesamthaft zu entwickeln. Das bedeutet, dass die Planung der Sektoren A und B im Rahmen einer Gesamtbetrachtung erfolgen soll. Idealerweise kann dafür mit allen betroffenen Eigentümerschaften zusammengearbeitet werden und eine Planungsvereinbarung zum Start des Entwicklungsprozesses abgeschlossen werden. Dazu müssen entsprechende Gespräche mit den verschiedenen Akteuren aufgenommen werden. Der Perimeter der ZPP «Vorstadt Süd» umfasst folgende Grundstücke:
Sektor |
Parzellen |
Eigentum |
A |
GB Nr. 258 und 583 |
Einwohnergemeinde Nidau |
GB Nr. 88 und 149 |
Schmid-Hirt Urs |
|
B |
GB Nr. 252 |
Einwohnergemeinde Nidau |
GB Nr. 260 |
Horavo Immo AG Ipsach |

3. Vorgehen und Verfahren
Gemäss der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» wird eine qualitativ hochwertige und dichte Überbauung mit gemischten Nutzungen angestrebt. Grundlage für die weitere Planung bildet die rechtskräftige ZPP «Vorstadt Süd» mit ihren verbindlichen Bestimmungen. Im Vorfeld sind mit den betroffenen Eigentümerschaften die Gespräche aufzunehmen und möglichst ein Konsens zum weiteren Vorgehen zu finden. Sobald dies erfolgt ist und ein gemeinsames Verständnis für die Planung und das Vorgehen festgelegt werden konnten, sehen die weiteren Schritte wie folgt aus:
a) Qualitätssicherndes Verfahren in Form eines Studienauftrags nach SIA 143
- Durchführung eines offenen, selektiven Verfahrens mit Präqualifikation und vier selektierten Teams
- Ziel: städtebauliches Gesamtkonzept (inkl. Teilkonzepte Bebauung/Freiraum, Nutzung, Erschliessung, Klimaanpassung) als Grundlage für die anschliessend zu erlassene Überbauungsordnung
- Aufbereitung Grundlagen mit Fachgutachten, soweit nötig
- Partizipation und Kommunikation
b) Überbauungsordnung (UeO) auf Basis der ZPP und des Siegerprojekts des Studienauftrags
- Erarbeitung des Entwurfs und Durchführung des Planerlassverfahrens
- Einbindung Fachberatung und Information Öffentlichkeit
- Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat (Kompetenzrahmen)
Im Rahmen des Planungsprozesses ist zu klären, ob die Stadt Nidau selber baut oder ob die Entwicklung in die Hände eines Arealentwicklers und Investors gelegt werden soll, sowie ob das Land im Baurecht abgegeben oder verkauft werden soll. Dazu wären ggf. Planungsvereinbarungen abzuschliessen. Hierzu wird ein politischer Entscheid nötig sein, vergleichbar mit dem Boxenstopp Bahnhofgebiet Nidau.
4. Termine
Der Gemeinderat strebt folgende Termine an:
- Beantwortung Motion (SR) 18. September 2025
- Klärung Rahmenbedingungen, Eigentümergespräche 2026/2027
- Vorlage Planungskredit QS-Verfahren (SR) bis Ende 2027
- Klärung Programmvorgaben QS-Verfahren bis Juli 2028
- Vorbereitung/Durchführung QS-Verfahren bis 2029
- Erarbeitung und Erlass UeO (GR) 2029 – 2032
- Genehmigung UeO (AGR) 2033 – 2034
5. Kostenschätzung und Kreditbedarf
Für die Umsetzung der oben beschriebenen Planungsschritte wird basierend auf einer ersten Grobkostenschätzung mit einem Gesamtbudget von rund 600'000 brutto (inkl. MwSt und Reserven) gerechnet. Diese Schätzung beinhaltet insbesondere den Studienauftrag mit vier Planungsteams, die Ausarbeitung der Überbauungsordnung sowie die erforderlichen Kommunikations- und Partizipationsmassnahmen.
Schritt |
Kosten in CHF |
Studienauftrag (inkl. Präqualifikation, Honorare, Partizipation) |
400’000 |
UeO (Entwurf, Verfahren, Kommunikation/Partizipation) |
130’000 |
Reserve / Unvorhergesehenes |
25’000 |
|
|
Zwischentotal netto |
555’000 |
Mehrwertsteuer (8.1 %) |
45’000 |
Gesamtkosten brutto |
600’000 |
6. Umgang mit gemeindeeigenem Land
Ein Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen wird vom Gemeinderat nicht prioritär verfolgt. Zur langfristigen Sicherung der Steuerungshoheit und des städtischen Einflusses auf die Nutzung und die Qualität der Überbauung wird geprüft, ob eine Abgabe im Baurecht zweckmässig ist. Dieses Modell ermöglicht eine gezielte Steuerung der Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf sozial durchmischten Wohnraum, nachhaltige Bauweise und Gemeinwohlorientierung. Der hierzu nötige politische Entscheid kann nach dem Studienauftrag vor Erlass der Überbauungsordnung gefällt werden oder nach dem Beschluss der Überbauungsordnung.
7. Brockenstube Nidau
Der Gemeinderat anerkennt die Bedeutung der Brockenstube Nidau für das gesellschaftliche Leben und deren grossen Beitrag an das Gemeinwesen. Gemeinsam mit dem Frauenverein wird bereits seit längerer Zeit nach einer Lösung für die langfristige Sicherung der Brockenstube gesucht – sei dies am heutigen oder an einem alternativen Standort in Nidau. Die Zusammenarbeit mit dem Frauenverein verläuft partnerschaftlich, transparent und konstruktiv.
8.Fazit
Der Gemeinderat befürwortet das Anliegen der Motion und hat es bereits im Rahmen der Revision der Ortsplanung sowie in der laufenden Legislaturplanung 2022 bis 2025 berücksichtigt. Bis vor Kurzem hatte die Vorstadt Süd noch eine nachgeordnete Priorität im Vergleich zu anderen Entwicklungsgebieten. Die Planung rund um die Vorstadt Süd soll deshalb in die nächste Legislaturplanung 2026 bis 2029 einfliessen.
Die ZPP «Vorstadt Süd» ist ein strategisch bedeutendes Entwicklungsgebiet, das unter Einbezug qualitätssichernder Planungsverfahren und öffentlicher Mitwirkung schrittweise entwickelt werden soll. Der Gemeinderat ist deshalb vollkommen einverstanden, die nächste Etappe mit den nächsten planungstechnischen Schritten einzuleiten und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Gebiets zu schaffen.
Beschlussentwurf
Annahme als Motion
Vorstösse um Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Motion Ortseingang aufwerten und neuen Wohnraum schaffen | 27.03.2025 |