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Hundetaxe

Alle Hunde der in Nidau wohnhaften Bürger, müssen bei der Finanzverwaltung an- bzw. abgemeldet werden.

Anmeldung
Die Anmeldung können Sie persönlich oder Online  vornehmen. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Hundemarke.

Hundetaxe
Die Hundesteuer beträgt CHF 100.- und wird per Stichtag 1. August in Rechnung gestellt, sofern das Alter des Hundes 6 Monate übersteigt. Mutationen zur Hundehaltung sind der Gemeinde mitzuteilen.

Mikrochip
Das chipen von Hunden ist in der Schweiz obligatorisch und kann bei einem Tierarzt vorgenommen werden. Dieser übernimmt die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank AMICUS.

Befreiung und Verminderung der Hundetaxe
Von der Hundesteuer sind Blindenführ-, Therapie-, Rettungs- und Assistenzhunde befreit.
Für AHV/IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen beträgt die Hundetaxe CHF 50.-.

Tollwutimpfung
Die Impfung ist nur obligatiorisch bei Reisen ins Ausland.

Sachkundenachweis (SKN)
Der SKN-Kurs ist gemäss Bundesratsentscheid ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch.

Kontakt

Chiara Giglio

Sachbearbeiterin Finanzen

Weitere Informationen.

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