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Eröffnung der öffentlichen Mitwirkung «Hofmatten» - Teilbaugrundordnung / Überbauungsordnung

15.02.2018

Das Quartier Hofmatten soll saniert und die heute ungenutzten Dachräume sollen ausgebaut werden können. Die bestehenden Gebäudevolumen werden dabei nicht verändert.

Die neue Teilbaurechtliche Grundordnung Hofmatten soll eine massvolle Weiterentwicklung der «Gartenstadtsiedlung» ermöglichen. Die Grundlagen werden zeitgleich in einer Überbauungsordnung konkretisiert.

Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass bauliche Veränderungen das geschützte Siedlungsbild nicht beeinträchtigen dürfen. Die neuen Nutzungs- und Baubestimmungen wurden deshalb in mehreren Umgängen mit der Denkmalpflege und weiteren kantonalen Fachinstanzen erarbeitet. Stadtpräsidentin Sandra Hess äussert sich zufrieden mit dem vorliegenden Resultat: «Es ist uns gelungen, die Voraussetzungen für einen massvollen Ausbau der Siedlung Hofmatten zur Anpassung an ein zeitgemässes Wohnen in der bestehenden historischen Bausubstanz zu ermöglichen. Es ist erfreulich, dass für alle Seiten befriedigende Lösungen gefunden werden konnten.»

Gemäss der vorgeschlagenen Teilzonenplanung kann die Eisenbahnergenossenschaft Nidau ihre Dachräume zu Wohnzwecken ausbauen. Dies entspricht den Zielen des revidierten kantonalen Richtplans, die Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) zu fördern.

Die öffentliche Mitwirkung startet am 15. Februar 2018 und dauert bis zum 16. März 2018.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau einzureichen, wo die Unterlagen eingesehen werden können.

Hier stehen die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung zum Download bereit.

 

Weitere Informationen.

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